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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV V3 gemäß VDE 0701-0702

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften (z.B. §§16,23 BetrSichV, §26 ArbSchG, UVV) ist vor der Erstinbetriebnahme eine Prüfung vorzunehmen.


Sowie nach der Instandsetzung, Wiederinbetriebnahme oder Änderung aller vorhandenen elektrischen ortsveränderlichen Betriebsmittel, eine regelmäßige Überprüfung nach festgelegten Zeitintervallen (zwischen 3 Monaten und 2 Jahren, je nach Gefährdungsklasse) vorzunehmen.

Die Prüfung erfolgt durch eine zugelassene Elektrofachkraft.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfplakette den Betreiber nicht von der Pflicht entbindet, aufgetretene Mängel unverzüglich zu beseitigen oder das elektrische Betriebsmittel der weiteren Nutzung zu entziehen.